Dienstag, 15. August 2017
Mein erster Anwalt ...
... verfügte über eine prachtvolle preußische Schnodderschnauze und war nicht nur Gesellschafter einer bekannten Regensburger Anwaltssozietät, sondern auch ein rühriger Regensburger Kommunalpolitiker. Nachdem er der Beihilfe in der S&K-Betrugsaffäre beschuldigt wurde, legte er 2013 sein Stadtratsmandat nieder und kehrte Regensburg den Rücken. Aus der Anwaltssozietät war er schon vorher ausgestiegen. Die S&K-Betrüger wurden 2016 zu Haftstrafen verurteilt, befinden sich aber momentan noch auf freiem Fuß. Für die blauäugigen Anleger, die sie um ihr Geld erleichtert haben, gilt: Außer Spesen nichts gewesen.

Nicht anders erging es mir mit dem juristischen Berater der Betrüger. Als ich dem smarten Anwalt mit der beeindruckenden beruflichen Vita und dem nicht minder beeindruckenden politischen Eifer 2009 das Mandat im Betreuungsverfahren um die Mutti erteilte, ahnte ich natürlich nicht, dass er einen dickeren Fisch an der Angel und weder Zeit noch Interesse für mich hatte. Zunächst zeigte er sich vorschriftsmäßig als mein juristischer Vertreter beim Betreuungssgericht an und legte fristgerecht Beschwerde gegen den Fremdbetreuungsbeschluss vom 09.04.2009 ein. Die angekündigte Begründung reichte er nicht mehr nach. Das war im Grunde auch nicht nötig, denn der Betreuungsrichter unterlag der Amtsermittlungspflicht und hätte von sich aus feststellen müssen, ob die absurden Anschuldigungen zutrafen, die die Lügenanwälte meines Bruders mit so viel Belastungseifer gegen mich erhoben. Ferner hatte der Richter zwingend die auf mich ausgestellte Vorsorgevollmacht zu berücksichtigen sowie den nicht zu unterschätzenden Umstand, dass die Mutti bei mir wohnte und zwar in einem Haus, das meinem Mann und mir gehört.

Um den eklatanten Rechtsbruch zu verstehen, muss man wissen, dass mein Bruder seit Jahrzehnten mit einem Mann eng befreundet ist, der 2008 Freisinger Landrat wurde und damit der Dienstherr des Sachbearbeiters des Betreuungsamts, der mich aktenkundig der Vorliebe für Messerstechereien bezichtigte. Und seine Winkeladvoakten, die so viel Wohlwollen vom Betreuungsrichter erfuhren, sind mit einem CSU-Landtagsabgeordneten befreundet, der zu Horst Seehofers Hoffnungsträgern zählt und als zukünftiger bayerischer Justizminister gehandelt wird. Daher braucht man nicht übermäßig erstaunt zu sein, dass die widerrechtlich angeordnete Fremdbetreuung der Mutti über das Landgericht Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Bundesgerichtshof für rechtskräftig erklärt wurde.

Am 08.04.2010 ist die Mutti gestorben. Mit Aktenvermerk vom 12.04.2010 erließ das Betreuungsgericht der widerrechtlich eingesetzten Betreuerin die Schlussrechnungslegung. Die Schlussrechnung geht nach dem Tod des Betreuten nahtlos in ein Nachlassverzeichnis über. Wo keine Schlussrechung ist, gibt es natürlich auch kein Nachlassverzeichnis. Am 10.06.2010 fand beim Nachlassgericht der Erbenfeststellungstermin statt, wo wegen des bereits erwähnten sehr werthaltigen Vorausvermächtnisses zugunsten des Sohnes der Erblasserin meine Ausschlagung erkennbar erwartet wurde. In der Regel wirkt sich das nicht nachteilig aus, weil der Ausschlagende aufgrund des so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs finanziell nicht schlechter gestellt ist. Um den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen zu können, muss man allerdings wissen, wie hoch der Pflichtteil ist, und um die Höhe des Pflichtteils auszurechnen, muss man wissen, wie hoch der Nachlass ist.

Abgesehen davon, dass ich nicht wusste, wie hoch der Nachlass meiner Mutter war, hätte ich nach meinen Erfahrungen mit dem Betreuungsverfahren nicht einmal unter Androhung von Folter ausgeschlagen. Das Betreuungsgericht konnte mir den Betreuerausweis verweigern, aber das Nachlassgericht nicht den Erbschein und mit dem Erbschein konnte mir das Betreuungsgericht die Einsicht in die Betreuungsakten nicht mehr verweigern. Das ist Juristenidiotie in Vollendung. Aber es kommt noch besser.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Montag, 14. August 2017
Frau Biedermann und die Anwälte, Teil 2
Richter und Rechtsanwälte können ihre Unabhängigkeit missbrauchen, um zum Schaden eines Verfahrensbeteiligten gemeinsame Sache zu machen. Im Betreuungsverfahren um die Mutti ist das der Fall gewesen. Gegen alle Vorschriften des Betreuungsrechts verfügte das Amtsgericht Freising mit Beschluss vom 09.04.2009 eine Fremdbetreuung über die Mutti, nachdem mich die Freisinger Anwälte meines Bruders als Diebin, Erbschleicherin und Lügnerin diffamiert hatten. Der Sachbearbeiter beim Betreuungsamt Freising, der dem Gericht einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen hatte, verstieg sich sogar zu der Anschuldigung, ich hätte telefonisch damit gedroht, ihm mit dem Messer an die Gurgel zu gehen. Dieses spillerige Männchen entblödete sich nicht einmal, über die angeblich von mir ausgehende Gefährdung eine Aktennotiz zu verfassen und an das Gericht weiter zu leiten.

Dabei waren weder Betreuungsamt Freising noch Amtsgericht Freising zuständig, denn die Mutti wohnte seit dem 20.01.2009 bei meiner Familie und mir im Verwaltungs- und Gerichtsbezirk Kelheim. Deshalb musste sich das Betreuungsamt Freising an das Betreuungsamt Kelheim um einen entsprechenden Vorschlag wenden. Man nennt das Amtshilfe. Und das Betreuungsamt Kelheim hatte einen Vorschlag: eine ehemals alkoholkranke Frau, die sich in einem Alter, wo andere an den Ruhestand denken, zur Betreuerin ausbilden ließ, weil ihre Rente nicht ausreichte, und deren einziger Vorzug darin bestand, reichlich schnippisch um die Nase zu sein. Da die Mutti "dieses Weibsstück" (O-Ton) nicht sehen wollte, machten mein Mann und ich von unserem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch und verwehrten dieser Person den Zutritt. Der nicht zuständige Sachbearbeiter des Betreuungsamts Freising schäumte vor Wut und giftete, er würde die Mutti von der Polizei abholen lassen.

Mit ihrem Umzug war das Betreuungsverfahren um die Mutti unverzüglich an den Verwaltungs- und Gerichtsbezirk abzugeben, in dem sich ihr neuer Wohnort befand. Die Winkeladvokaten meines Bruders behaupteten dagegen, ich hätte der Mutti eingeredet, sie an ihren alten Wohnort zu bringen, als ich sie aus dem Heim holte, wo sie nach dem Klinikaufenthalt zur Kurzzeitpflege weilte. Doch die Mutti versicherte jedem, der es hören wollte, dass sie jetzt bei ihrer Tochter wohnte und dort auch bleiben würde. Das vom Gericht verlangte Gutachten bestätigte, dass die 24stündige Betreuung, derer die Mutti bedurfte, im Haushalt der Tochter gewährleistet sei. Trotzdem forderten die Anwälte meines Bruders ihre Betreuung nach wie vor für ihren Mandanten. Da der nicht zuständige Freisinger Betreuungsrichter diesem Ansinnen beim besten Willen nicht nachkommen konnte, andererseits aber auch mir die Betreuung nicht übertragen durfte, weil ich sonst erfahren hätte, wieviel Geld die Mutti hatte, wurde die o.g. ehemalige Alkoholikerin per Gerichtsbeschluss als Betreuerin eingesetzt. Sie bewilligte weder Unterhalt noch Taschengeld. Die Mutti hatte Obdach bei uns gesucht; wir ließen sie nicht im Stich und boten ihr weiterhin unseren Schutz an.

Ihre Papiere waren in ihrem Haus geblieben, das sie nach dem Klinikaufenthalt und der Kurzzeitpflege nicht mehr betreten hatte. Ich wollte mir in dem laufenden Betreuungsverfahren nichts zuschulden kommen lassen, ließ die Papiere unberührt und holte nur Brille und Gehstock aus dem Haus. Aufgrund eines sehr werthaltigen Vorausvermächtnisses laut einem Erbvertrag aus dem Jahr 1988 hielt die unsäglich dumme Frau, die gerichtlich mit der Betreuung der Mutti betraut war, meinen Bruder für den Alleinerben und mich für enterbt und übergab ihm die Papiere, die an sich zu nehmen sie verpflichtet war. Damit wusste zumindest er, wieviel Geld da war.

Da die Mutti mit dem eben erwähnten Erbvertrag ausdrücklich keinen Erben bestimmt, sondern nur ein Vorausvermächtnis zugunsten ihres Sohnes angeordnet hatte, wurde aus meinem Bruder und mir nach ihrem Tod am 08.04.2010 eine Erbengemeinschaft. Ich beantragte einen Erbschein und streite mich seither mit meinem Miterben um den Nachlass unserer Mutter, der mir nach wie vor unbekannt ist.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Samstag, 12. August 2017
Frau Biedermann und die Anwälte, Teil 1
Das Pseudonym "Frau Biedermann" passt ganz hervorragend zu mir, denn ich bin eine biedere, rundliche Familienkuh mit praktischem Kurzhaarschnitt und Gesundheitsschuhen. Deshalb habe ich das allergrößte Verständnis dafür, wenn studierte Juristen mich für unterbelichtet halten. Ich wurde 1958 in eine Handwerksfamilie hinein geboren, bin auf dem Lande aufgewachsen und durfte 1969 aufs Gymnasium gehen, weil mir der Lehrer in der fünften Klasse Volksschule die erforderliche Intelligenz dafür bescheinigte. Es gab Bafög, Schulbuch- und Schulwegfreiheit, weil die Politik auch Kindern von einfachen Leuten eine höhrere Bildung ermöglichen wollte. Wer wissen will, wie es den Kindern von einfachen Leuten auf dem Gymnasium ergangen ist, muss sich bei Monika Gruber umhören. 1978 habe ich ein leidliches Abitur gemacht, 1979 einen sehr guten Abschluss in der Riemerschmid-Wirtschaftsschule in München und 1981 einen sehr guten Abschluss als Steuerfachgehilfin.

Dieser Ausbildung habe ich die hautnahe Berührung sowohl mit Gesetzen als auch mit der beeindruckenden Bandbreite ihrer Auslegeungsmöglichkeiten zu verdanken. Das eigenständige Berufsbild des Steuerberaters ist entstanden, weil der Rechtsanwaltsstand die Entwicklung verschlafen hatte. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt kann der Steuerberater sein Berufsziel jedoch auch ohne Studium erreichen, wenn er nach mehrjähriger Berufserfahrung eine entsprechende Prüfung ablegt. Trotzdem ist er nicht weniger anfällig für Standesdünkel, obwohl die Brot-und-Butter-Fälle des kleinen Mannes das unverzichtbare finanzielle Rückgrat jeder Kanzlei bilden.

1973 verunglückte mein Vater tödlich. Mein Bruder und ich waren damals 14 und 15 Jahre alt. Da unsere Mutter außer einen kleinen Witwenrente kein Einkommen hatte, wurde sie nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt und bezahlte bis zu ihrem Tod im Jahr 2010 keine Steuern mehr. Dieser glückliche Umstand wurde zum entscheidenden Grundstock für das Vermögen, das sie sich 37 Jahre lang vom Munde absparte. Sie lebte nicht nur äußerst bescheiden, sondern entwickelte sich darüber hinaus zu einer ausgefuchsten Hobbyaktionärin. Nicht lange und sie verfügte über einen nicht versteuerten Spekulationsgewinn von 100.000,00 DM. Das war fortan ihr Spielgeld. Was darüber hinaus ging, wurde in mündelsicheren Papieren angelegt, um die sie zeitlebens Verschwiegenheit bewahrte. Als junges Mädchen hatte ich andere Dinge im Kopf und kein Interesse für ihre finanziellen Transaktionen. Als erwachsene Frau mit eigener Familie respektierte ich ihre Geheimniskrämerei. So war sie nun mal. Sie stammte aus einem kleinen bäuerlichen Anwesen, das sie erben sollte. Sie hatte es mit ihren Eltern bewirtschaftet, während ihr Bruder im Krieg war und danach als vermisst galt, und deshalb keinen Beruf erlernt. Als der Hoferbe zurück kam, wurde die Mutti überflüssig und heiratete mit meinem Vater einen Handwerksmeister, dessen Betrieb so hoch verschuldet war, dass ihre Mitgift darin verschwand wie in einem Fass ohne Boden.

Nach dem Unfalltod ihres Mannes und einer 15jährigen Ehe, in der sie sich nicht verwirklichen konnte, lebte die Mutti selbstbestimmt und ließ sich von niemandem mehr etwas einreden. Vor allen Dingen sagte sie niemandem, wieviel Geld sie hatte. Wie Dagobert Duck verbrauchte sie nichts für sich, sondern freute sich daran, dass es da war und sich verzinste. Und wie Dagobert Duck hatte sie wenig Verständnis dafür, wenn ihre nächsten Angehörigen etwas davon haben wollten. Mein Bruder, der sich ständig in Geldnöten befand, musste sich damit abfinden, bis ihre körperliche und geistige Widerstandskraft mit 85 Jahren endlich erlahmte. Nach einem häuslichen Sturz aus ungeklärter Ursache kam sie ins Krankenhaus, so sich unsere Befürchtungen glücklicherweise als grundlos erwiesen. Aber es war klar, dass sie nicht mehr allein in ihrem Haus wohnen bleiben konnte. Die Ärzte schlugen sogar eine Einweisung in die Gerontopsychiatrie vor und mein Bruder beantragte den Betreuerausweis.

Doch die Mutti machte ihm einen gewaltigen Strich durch die Rechnung, stellte eine Vollmacht auf mich aus und zog zu meiner Familie und mir, wo sie die letzten 14 Monate bis kurz vor ihrem Tod blieb. Trotzdem forderten die Anwälte, die mein Bruder für das Betreuungsverfahren mandatiert hatte, weiterhin den Betreuerausweis für ihn. Damit begann meine Irrfahrt durch Anwaltskanzleien und Gerichtssäle.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Organe der Rechtspflege ...
... sind Richter und Rechtspfleger als Vertreter der Judikative, daneben Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare, Urkundsbeamten der Gerichtsgeschäftsstellen und Justizverwaltungsangestellte als Vertreter der Exekutive und Rechtsanwälte als unabhängige Vertreter eines freien Berufes. Dass Richter und Rechtsanwälte mehr eint als trennt, war bereits im letzten Beitrag zu lesen. Der Recht suchende Bürger ist kein Organ der Rechtspflege, sondern vielmehr das Wasser auf den Mühlen der Justiz. Er setzt die Mühlen in Gang, indem er sein Recht zu suchen bzw. zu verteidigen gezwungen ist. So wie die Organe des menschlichen Körpers ohne Wasser nicht funktionsfähig sind, sind auch die Organe der Rechtspflege ohne den Recht suchenden Bürger nicht funktionsfähig. Warum haben wir Bürger dann so oft das befremdende Gefühl, vor Gericht um unser Recht betrogen worden zu sein? Der Betreuungs- und Nachlasskirmi um meine Mutter ist ein klassisches Beispiel dafür, in welchem Ausmaß der Korpsgeist, der im Verbund der Organe der Rechtpflege sein Unwesen treibt, die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.

Im Betreuungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Kritiker sind der Ansicht, der Anwaltszwang sei nicht mit Art. 103 GG vereinbar. Befürworter argumentieren, nur ein Anwalt sei in der Lage, dem juristisch unverbildeten Laien vor Gericht eine Stimme zu verleihen und Gehör zu verschaffen. Wenn die ureigenste Angelegenheit des Recht suchenden Bürgers jedoch nur im trauten Zwiegespräch zwischen Richter und Anwalt verhandelt wird, das zwar unter dem Deckmäntelchen der Öffentlichkeit im Gerichtssaal stattfindet, aber aufgrund des Juristenlateins jedem Nichtjuristen unverständlich bleibt, läuft etwas gründlich schief in unserem Rechtsstaat. Solange er nicht beleidigend wird, darf auch der Recht suchende Bürger vor Gericht reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist,. Es gibt sogar ein BGH-Urteil, dass sich Richter die Art und Weise gefallen lassen müssen, in der sie von den vor ihnen stehenden Menschen angesprochen werden, selbst wenn diese zu Temperamentsausbrüchen neigen und die Dinge beim Namen nennen. Das, was sie in ihren eigenen Worten über ihren eigenen Fall sagen wollen, muss nicht von einem Anwalt mühselig in Juristenlatein übertragen werden, damit der Richter sie versteht. Sie dürfen sein und reden, wie sie eben sind. Das gehört zum grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht.

In Deutschland sind knapp 165.000 Rechtsanwälte zugelassen. Einen davon für Ihr Problem zu finden, dürfte daher das geringste Problem sein. Es gibt natürlich solche und solche. Geld wollen sie alle. Zunächst einmal verlangen sie sofort einen saftigen Vorschuss. Wenn Sie nicht zahlen können, nehmen diejenigen, die sich bereits einen gewissen Ruf erarbeitet haben, das Mandat garnicht erst an. Die anderen, die noch nicht so weit sind und Kapazitäten frei haben, schlagen einen Prozesskostenhilfeantrag vor. Er ist mühsam, denn Sie müssen alles belegen, und kann vom Gericht jederzeit abgelehnt werden. Die Begründung erfolgt in unverständlichem Juristenlatein, das Ihnen Ihr Anwalt nicht erklären wird, weil Sie ihn ja nicht bezahlen können.

Aber wir wollen nicht gleich zu Beginn den Teufel an die Wand malen, sondern annehmen, dass Sie einen Anwalt gefunden haben. Und schon stehen Sie vor dem nächsten Hindernis. Der Anwalt muss seine kostbare Zeit in Sie und ihr Problem investieren. Nehmen Sie daher nicht zuviel davon in Anspruch und geben Sie sich nicht der Illusion hin, er würde sie Ihnen wegen Ihrer schönen blauen Augen oder wegen Ihres hübschen kleinen Problems schenken. Vergessen sie vor allen Dingen eines nicht: Er wird sein Honorar auch dann bekommen, wenn er a) an Ihrem Fall herzlich wenig interessiert oder b) davon überfordert ist und deshalb c) Ihren Prozess in den Sand setzt. Unterschätzen Sie niemals die ganz reale Gefahr, dass sich Ihr Anwalt aus Standesgründen mit dem Richter mehr verbunden fühlt als mit Ihnen.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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