Montag, 28. August 2017
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen
Die Idiotie des Betreuungsverfahrens um die Mutti hat bis hinauf zum BGH Rechtskraft erlangt und ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Es ist daher an der Zeit, dem elitären Juristenlatein ein prolliges und kraftvolles Englisch entgegen zu setzen: "Just 'cos You got the Power, that don't mean You got the Right." Gesagt hat das der legendäre Rockmusiker Lemmy Kilmister, der laut Wikipedia die Art Charakter ist, "der sein eigenes Ding macht, völlig egal was die Anderen denken". Quod erat demonstrandum!

Juristen sind nicht nur ein ausgesprochen dummes, sondern auch ein sehr träges Volk. Es kann eine Weile dauern, bis sich in deren Betonköpfen die Erkenntnis durchsetzt, dass das Betreuungsverfahren um die Mutti komplett idiotisch war.


Wenn es so weit ist, hören Sie wieder von mir.
Ihre Frau Biedermann

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Freitag, 25. August 2017
Vertrau' auf Gott und halt' dein Pulver trocken.
Ein wirklich schwerer Junge hat wenig Hemmungen im Umgang mit der Justiz, denn er kennt seine Rechte. Was er nicht weiß, weiß dafür sein Anwalt. Und das ist mit Sicherheit kein x-beliebiger Feld-Wald-Wiesen-Anwalt, sondern ein hochkarätiger Vertreter seines Standes. Beate Zschäpe wird mittlerweile von fünf Anwälten verteidigt. Der Richter legt sich seit Jahren eine eiserne Disziplin auf, damit ihm nur ja kein Wort entschlüpft, das ihm als Vorverteilung der Angeklagten im Mund herum gedreht werden könnte. Wir bezahlen mit unseren Steuern Millionen dafür, dass diese Frau ein faires Verfahren bekommt. Uns Biederfrauen und -männern rutscht dagegen schon das Herz in die Hose, wenn wir nur ein gerichtliches Schreiben erhalten. Aber wir haben dasselbe Recht wie Beate Zschäpe auf ein faires Verfahren, auch wenn wir nicht wegen des Verdachts auf Terrorismus vor Gericht stehen, sondern wie ich lediglich unsere Mutter betreuen und unser rechtmäßiges Erbe beanspruchen wollen. Stattdessen muss ich mich von oben herab behandeln und für dumm verkaufen lassen. Nicht mit mir, meine Damen und Herren Juristen. Es war von Anfang an klar, dass ich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit meinem Bruder gegen alle Widerstände so lange aufhalten würde, bis ich in Erfahrung gebracht hatte, was ich wissen musste. Es war schwierig und zeitraubend, weil die Richter in Zusammenarbeit mit den beteiligten Anwälten nicht mich, sondern meinen Bruder unterstützen. Aber ich habe es geschafft.

Ich lebe im Freistaat Bayern, dessen Justiz seit mehr als einem halben Jahrhundert fest in CSU-Hand ist. Kurzzeitig gab es einen Justizminister von der SPD und einen von der FDP, aber das ist schon so lange her, dass es nicht mehr wahr ist. Die Klaghaferlanwälte meines Bruders sind mit einem CSU-Landtagsabgeordneten befreundet, der als nächster bayerischer Justizminister gehandelt wird. Mein Bruder ist ein langjähriger Duzfreund des Mannes, der mit Empfehlung dieses CSU-Abgeordneten 2008 Freisinger Landrat wurde und damit Dienstherr des Betreuungssachbearbeiters, der noch wüstere Verleumdungen über mich verbreitete als die Winkeladvokaten meines Bruders.

Wenn Sie in Bayern leben und Angela Merkel als Bundeskanzlerin haben wollen, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als am 24.09.2017 wieder einmal die CSU zu wählen und weiterhin den undurchdringlichen Filz in Kauf zu nehmen, der sich während der jahrzehntelangen und unangefochtenen Herrschaft dieser Partei gebildet hat. Es gibt Bestrebungen, damit auch wir in Bayern die CDU direkt wählen dürfen. Bis jetzt ist ihnen kein Erfolg beschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Klage auf Wahlfreiheit abgewiesen.

Es war idiotisch, dass mir das Betreuungsgericht die Betreuung der Mutti verweigert hat, wenn das Nachlassgericht nach ihrem Tod einen Erbschein ausstellen musste. Es war idiotisch, dass mir das Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis verweigert hat, wenn das Betreuungsgericht die Schlussrechnung nicht erlassen kann. Die Schlussrechnung, das Nachlassverzeichnis und die Erbschaftsteuererklärung werden zum selben Stichtag erstellt. Daher enthalten diese Dokumente dieselben Angaben. Es ist idiotisch, dass mir das Erbschaftsteuerfinanzamt die Akte der Mutti verweigert, wenn ich als Miterbin eine Schlussrechung verlangen kann.

Ein Ablauf wie aus dem Lehrbuch: Die Anwälte meines Bruders eröffnen mit einer juristischen Sprechblase ein gerichtliches Verfahren, das sich gegen mich richtet. Das Gericht reagiert darauf mit der juristischen Sprechblase, die die ZPO dafür vorsieht. Die Sprechblasen meiner juristischen Vertreter bleiben zwar nicht leer, enthalten aber nichts, was aus den Sprechblasen der Anwälte meines Bruders die Luft raus lässt. So geht es hin und her, bis letztere die Oberhand gewinnen und das Gericht gegen mich entscheidet. Das Gericht entscheidet seit Jahren nur gegen mich und erreicht trotzdem nichts. Idiotisch, nicht?


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Mittwoch, 23. August 2017
Die Zivilprozessordnung ...
... ist in schönstem Juristenlatein formuliert und enthält unzählige Fallstricke, mit denen Juristen Nichtjuristen wie Sie und mich aufs Kreuz legen können. Mit der Zivilprozessordnung lassen sich die unsinnigsten Urteile und Beschlüsse begründen. Und was die ZPO nicht hergibt, finden Juristen in dicken Wälzern mit juristischen Kommentaren, die jedem Nichtjuristen das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln sind.

Laut ZPO gilt im Zivilprozess der Beibringungsgrundsatz; d.h. der Richter darf bei seiner Entscheidungsfindung nur berücksichtigen, was die Parteien bzw. deren Bevollmächtigte vortragen. Damit ist derjenige im Vorteil, der eine Klage einreicht, denn sein Anwalt darf in der Klageschrift alles behaupten, was er für das Recht seines Mandanten hält und sei es noch so weit hergeholt. Die Klageschrift geht bei der Gerichtsgeschäftsstelle ein und wird nach Verteilungsplan innerhalb des Gerichts weiter geleitet. Der Verteilungsplan soll verhindern, dass man sich einen Richter aussuchen kann. Denn auch unter Richtern gibt es solche und solche. Ein gewiefter Anwalt wird natürlich Mittel und Wege finden, um an einen Richter zu geraten, mit dem er gut kann und womöglich sogar Golf spielt. Sowie der Gerichtskostenvorschuss einbezahlt ist, wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt. Mit dem vom Postboten protokollierten Zustellungsdatum beginnt die Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Adressat auf die Klage reagieren kann. Er soll nicht nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigen, sondern nach Möglichkeit auch einen Anwalt benennen, der die Vertretung übernimmt und sich statt seiner an das Gericht wendet. Mit seinem ersten Schreiben wird der Beklagtenanwalt in der Regel lediglich die Mandatsübernahme bekannt geben und um Fristverlängerung für die Klageerwiderung bitten, die meistens anstandslos bis zu zwei, vier oder gar sechs Wochen gewährt wird. Ist die Klageerwiderung nach Ablauf dieser Frist eingegangen, wird sie dem Klägeranwalt zugestellt, dem wiederum eine zweiwöchige Frist zur Schriftsatzerwiderung eingeräumt wird. Dann gehen die Schriftsätze hin und her und das dauert natürlich.

Wenn Sie Glück haben, weiß Ihr Anwalt, worauf es ankommt, und schreibt nicht lange um den heißen Brei herum. Wenn Sie Pech haben, ziehen Ihr Anwalt und sein Kollege das schriftliche Vorverfahren endlos in die Länge, denn jeder zusätzliche Schriftsatz schlägt als Honorar zu Buche. Und wenn Sie großes Pech haben, ist Ihr Anwalt von der der Firma Besserwisser und will verfahrensentscheidende Fakten weder von Ihnen hören noch bei Gericht vortragen. Wenn Sie hartnäckig bleiben und ihn bedrängen, schmeißt er Ihnen irgendwann das Mandat vor die Füße, weil Sie angeblich beratungsresistent sind. Wenn Sie sich in Ihr Schicksal fügen und ihn machen lassen, damit Sie nicht ohne Anwalt dastehen, müssen Sie gewärtig sein, dass der Richter Fakten, die das Verfahren zu Ihren Gunsten wenden würden, nicht erfährt und sein Urteil auf das stützen muss, was der Gegneranwalt behauptet. Seit dem widerrechtlichen Betreuungsverfahren um die Mutti habe ich diese Erfahrung nicht nur einmal gemacht.

Seitdem frage ich mich, wie Richter unabhängig urteilen sollen, wenn sie nur einseitig informiert sind oder sich gar mit den Prozessbevollmächtigten gegen Sie verschworen haben. Das kommt in unserem Rechtsstaat vermutlich öfter vor, als man denkt. Es waren Richter und Rechtsanwälte, die in unerlaubter Zusammenarbeit die unzulässige Fremdbetreuung der Mutti bis hinauf zum BGH rechtskräftig werden ließen, und es war ein Rechtspfleger, der die Betreuerin von Schlussrechnungslegung befreite. Einem Anwalt, der Sie im Regen stehen lässt, können Sie nichts anhaben, denn man wird Ihnen nicht helfen, wenn Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer beschweren. Die Leute dort sind schließlich auch Juristen. Einem Richter können Sie noch viel weniger anhaben. Damit sind wir wieder beim Thema, dem ausgeprägten Korpsgeist unter Juristen.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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