Mittwoch, 16. August 2017
Anwalt Nr. 2 ...
... war ebenfalls kommunalpolitisch sehr engagiert und sogar im Kreisrat vertreten. Ansonsten kann man sich keinen größeren Gegensatz vorstellen als zwischen ihm und seinem Vorgänger. Anwalt Nr. 1 sah man den Drang nach Höherem schon von Weitem an; er war jung, schlank, elegant, eloquent und arrogant. Anwalt Nr. 2 war bullig und bärbeißig. Genau das, was ich brauchte, um die Winkeladvokaten meines Bruders in die Schranken zu weisen, als sie mich zwei Monate nach Erteilung des Erbscheins auf Erfüllung des Vermächtnisses zugunsten ihres Mandanten verklagten. Anwalt Nr. 2 war tatsächlich bärbeißig, nur leider nicht zu den Gegneranwälten, sondern zu mir.

Eine kleine Anekdote am Rande: Als die Anwälte meines Bruders den zweiten von insgesamt vier Prozessen gegen mich anstrengten, bezeichnete ich sie als Klaghaferl und bekam postwendend zur Antwort, sie würden mich verklagen, wenn ich das noch einmal sage.

Aber ich will nicht vorgreifen, sondern vorerst zusammen fassen: Der Idiot von Betreuungsrichter hatte sich allen Ernstes einreden lassen, er müsse nur eine resolute Frau mit Betreuerausweis und Aufenthaltsbestimmungsrecht ausstatten und schon dürfte "dieses Weibsstück" ungehindert bei uns einmarschieren und die Mutti abholen. Ferner schien ihn das Gerücht von meiner Ausschlagung davon überzeugt zu haben, dass sein Rechtsbruch unentdeckt bleibt. In einem funktionierenden Rechtsstaat hat ein Richter kein willfähriger Idiot zu sein, sondern sich sein Urteil unabhängig zu bilden und zwar auch und gerade dann, wenn die Anwälte eines Verfahrensbeteiligten einen politisch einflussreichen Freund haben. (Eine kleine Anmerkung am Rande: Der Begriff Idiot war in seiner ursprünglichen Bedeutung vollkommen neutral und unterschied lediglich den Unkundigen vom Sachkundigen.)

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Anwalt Nr. 2 ein guter Bekannter von der rechthaberischen Frau war, die das Amtsgericht Freising zur Betreuerin bestellt hatte. Als ich mit dem Erbschein endlich Einsicht in die Betreuungsakten nehmen durfte, fand ich darin eine Aufstellung über das Vermögen der Mutti vom 24.09.2009 mit Stichtag 14.04.2009. Diese Aufstellung enthielt das Wohngrundstück der Mutti, eine kleine Eigentumswohnung, die sie sich von ihrem Ersparten gekauft hatte, zwei Girokonten, ein Aktiendepot und drei saure Wiesen, die zu der kleinen Landwirtschaft der Großeltern väterlicherseits gehörten. Das knapp 5000 qm große Wohngrundstück war meinem Bruder per Erbvertrag gegen "Wart und Pflege" als Vorausvermächtnis zugesichert und eine Menge Geld wert, denn es liegt im Speckgürtel rund um den Franz-Josef-Strauß-Flughafen im Erdinger Moos. Das Girokonto bei der Sparkasse Freising befand sich mit rd. 15.000,00 € im Plus, das Girokonto bei der HypoVereinsbank mit rd. 16.000,00 € im Minus. Das Aktiendepot war bis auf einige Ladenhüter leer geräumt, denn die Mutti hatte nach Auskunft der HypoVereinsbank "lt. telefonischem Auftrag" an einem einzigen Tag Aktien im Wert von rd. 100.000,00 € verkauft und mit dem Geld eine Lebensversicherung auf Rentenbasis zugunsten ihres Sohnes abgeschlossen. Kurze Zeit später stieg der Sohn vom Begünstigten zum Versicherungsnehmer auf. Im Februar 2009 ließ sich mein Bruder die gesamte Versicherungssumme auszahlen.

Die Bankdepots, auf denen die über Jahrzehnte angesammelten Ersparnisse der Mutti und ihre über Jahrzehnte nicht versteuerten Spekulationsgewinne bis heute angelegt sind, fehlen aus gutem Grund in dieser Aufstellung. Genau hier liegt das Problem der Organe der Rechtspflege: Der gerichtlich bestellten Betreuerin musste am Ende der Betreuung die Schlussrechnung erlassen werden, weil jeder wusste, dass ihre Vermögensaufstellung zu Beginn der Betreuung unvollständig war.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Dienstag, 15. August 2017
Mein erster Anwalt ...
... verfügte über eine prachtvolle preußische Schnodderschnauze und war nicht nur Gesellschafter einer bekannten Regensburger Anwaltssozietät, sondern auch ein rühriger Regensburger Kommunalpolitiker. Nachdem er der Beihilfe in der S&K-Betrugsaffäre beschuldigt wurde, legte er 2013 sein Stadtratsmandat nieder und kehrte Regensburg den Rücken. Aus der Anwaltssozietät war er schon vorher ausgestiegen. Die S&K-Betrüger wurden 2016 zu Haftstrafen verurteilt, befinden sich aber momentan noch auf freiem Fuß. Für die blauäugigen Anleger, die sie um ihr Geld erleichtert haben, gilt: Außer Spesen nichts gewesen.

Nicht anders erging es mir mit dem juristischen Berater der Betrüger. Als ich dem smarten Anwalt mit der beeindruckenden beruflichen Vita und dem nicht minder beeindruckenden politischen Eifer 2009 das Mandat im Betreuungsverfahren um die Mutti erteilte, ahnte ich natürlich nicht, dass er einen dickeren Fisch an der Angel und weder Zeit noch Interesse für mich hatte. Zunächst zeigte er sich vorschriftsmäßig als mein juristischer Vertreter beim Betreuungssgericht an und legte fristgerecht Beschwerde gegen den Fremdbetreuungsbeschluss vom 09.04.2009 ein. Die angekündigte Begründung reichte er nicht mehr nach. Das war im Grunde auch nicht nötig, denn der Betreuungsrichter unterlag der Amtsermittlungspflicht und hätte von sich aus feststellen müssen, ob die absurden Anschuldigungen zutrafen, die die Lügenanwälte meines Bruders mit so viel Belastungseifer gegen mich erhoben. Ferner hatte der Richter zwingend die auf mich ausgestellte Vorsorgevollmacht zu berücksichtigen sowie den nicht zu unterschätzenden Umstand, dass die Mutti bei mir wohnte und zwar in einem Haus, das meinem Mann und mir gehört.

Um den eklatanten Rechtsbruch zu verstehen, muss man wissen, dass mein Bruder seit Jahrzehnten mit einem Mann eng befreundet ist, der 2008 Freisinger Landrat wurde und damit der Dienstherr des Sachbearbeiters des Betreuungsamts, der mich aktenkundig der Vorliebe für Messerstechereien bezichtigte. Und seine Winkeladvoakten, die so viel Wohlwollen vom Betreuungsrichter erfuhren, sind mit einem CSU-Landtagsabgeordneten befreundet, der zu Horst Seehofers Hoffnungsträgern zählt und als zukünftiger bayerischer Justizminister gehandelt wird. Daher braucht man nicht übermäßig erstaunt zu sein, dass die widerrechtlich angeordnete Fremdbetreuung der Mutti über das Landgericht Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Bundesgerichtshof für rechtskräftig erklärt wurde.

Am 08.04.2010 ist die Mutti gestorben. Mit Aktenvermerk vom 12.04.2010 erließ das Betreuungsgericht der widerrechtlich eingesetzten Betreuerin die Schlussrechnungslegung. Die Schlussrechnung geht nach dem Tod des Betreuten nahtlos in ein Nachlassverzeichnis über. Wo keine Schlussrechung ist, gibt es natürlich auch kein Nachlassverzeichnis. Am 10.06.2010 fand beim Nachlassgericht der Erbenfeststellungstermin statt, wo wegen des bereits erwähnten sehr werthaltigen Vorausvermächtnisses zugunsten des Sohnes der Erblasserin meine Ausschlagung erkennbar erwartet wurde. In der Regel wirkt sich das nicht nachteilig aus, weil der Ausschlagende aufgrund des so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs finanziell nicht schlechter gestellt ist. Um den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen zu können, muss man allerdings wissen, wie hoch der Pflichtteil ist, und um die Höhe des Pflichtteils auszurechnen, muss man wissen, wie hoch der Nachlass ist.

Abgesehen davon, dass ich nicht wusste, wie hoch der Nachlass meiner Mutter war, hätte ich nach meinen Erfahrungen mit dem Betreuungsverfahren nicht einmal unter Androhung von Folter ausgeschlagen. Das Betreuungsgericht konnte mir den Betreuerausweis verweigern, aber das Nachlassgericht nicht den Erbschein und mit dem Erbschein konnte mir das Betreuungsgericht die Einsicht in die Betreuungsakten nicht mehr verweigern. Das ist Juristenidiotie in Vollendung. Aber es kommt noch besser.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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Montag, 14. August 2017
Frau Biedermann und die Anwälte, Teil 2
Richter und Rechtsanwälte können ihre Unabhängigkeit missbrauchen, um zum Schaden eines Verfahrensbeteiligten gemeinsame Sache zu machen. Im Betreuungsverfahren um die Mutti ist das der Fall gewesen. Gegen alle Vorschriften des Betreuungsrechts verfügte das Amtsgericht Freising mit Beschluss vom 09.04.2009 eine Fremdbetreuung über die Mutti, nachdem mich die Freisinger Anwälte meines Bruders als Diebin, Erbschleicherin und Lügnerin diffamiert hatten. Der Sachbearbeiter beim Betreuungsamt Freising, der dem Gericht einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen hatte, verstieg sich sogar zu der Anschuldigung, ich hätte telefonisch damit gedroht, ihm mit dem Messer an die Gurgel zu gehen. Dieses spillerige Männchen entblödete sich nicht einmal, über die angeblich von mir ausgehende Gefährdung eine Aktennotiz zu verfassen und an das Gericht weiter zu leiten.

Dabei waren weder Betreuungsamt Freising noch Amtsgericht Freising zuständig, denn die Mutti wohnte seit dem 20.01.2009 bei meiner Familie und mir im Verwaltungs- und Gerichtsbezirk Kelheim. Deshalb musste sich das Betreuungsamt Freising an das Betreuungsamt Kelheim um einen entsprechenden Vorschlag wenden. Man nennt das Amtshilfe. Und das Betreuungsamt Kelheim hatte einen Vorschlag: eine ehemals alkoholkranke Frau, die sich in einem Alter, wo andere an den Ruhestand denken, zur Betreuerin ausbilden ließ, weil ihre Rente nicht ausreichte, und deren einziger Vorzug darin bestand, reichlich schnippisch um die Nase zu sein. Da die Mutti "dieses Weibsstück" (O-Ton) nicht sehen wollte, machten mein Mann und ich von unserem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch und verwehrten dieser Person den Zutritt. Der nicht zuständige Sachbearbeiter des Betreuungsamts Freising schäumte vor Wut und giftete, er würde die Mutti von der Polizei abholen lassen.

Mit ihrem Umzug war das Betreuungsverfahren um die Mutti unverzüglich an den Verwaltungs- und Gerichtsbezirk abzugeben, in dem sich ihr neuer Wohnort befand. Die Winkeladvokaten meines Bruders behaupteten dagegen, ich hätte der Mutti eingeredet, sie an ihren alten Wohnort zu bringen, als ich sie aus dem Heim holte, wo sie nach dem Klinikaufenthalt zur Kurzzeitpflege weilte. Doch die Mutti versicherte jedem, der es hören wollte, dass sie jetzt bei ihrer Tochter wohnte und dort auch bleiben würde. Das vom Gericht verlangte Gutachten bestätigte, dass die 24stündige Betreuung, derer die Mutti bedurfte, im Haushalt der Tochter gewährleistet sei. Trotzdem forderten die Anwälte meines Bruders ihre Betreuung nach wie vor für ihren Mandanten. Da der nicht zuständige Freisinger Betreuungsrichter diesem Ansinnen beim besten Willen nicht nachkommen konnte, andererseits aber auch mir die Betreuung nicht übertragen durfte, weil ich sonst erfahren hätte, wieviel Geld die Mutti hatte, wurde die o.g. ehemalige Alkoholikerin per Gerichtsbeschluss als Betreuerin eingesetzt. Sie bewilligte weder Unterhalt noch Taschengeld. Die Mutti hatte Obdach bei uns gesucht; wir ließen sie nicht im Stich und boten ihr weiterhin unseren Schutz an.

Ihre Papiere waren in ihrem Haus geblieben, das sie nach dem Klinikaufenthalt und der Kurzzeitpflege nicht mehr betreten hatte. Ich wollte mir in dem laufenden Betreuungsverfahren nichts zuschulden kommen lassen, ließ die Papiere unberührt und holte nur Brille und Gehstock aus dem Haus. Aufgrund eines sehr werthaltigen Vorausvermächtnisses laut einem Erbvertrag aus dem Jahr 1988 hielt die unsäglich dumme Frau, die gerichtlich mit der Betreuung der Mutti betraut war, meinen Bruder für den Alleinerben und mich für enterbt und übergab ihm die Papiere, die an sich zu nehmen sie verpflichtet war. Damit wusste zumindest er, wieviel Geld da war.

Da die Mutti mit dem eben erwähnten Erbvertrag ausdrücklich keinen Erben bestimmt, sondern nur ein Vorausvermächtnis zugunsten ihres Sohnes angeordnet hatte, wurde aus meinem Bruder und mir nach ihrem Tod am 08.04.2010 eine Erbengemeinschaft. Ich beantragte einen Erbschein und streite mich seither mit meinem Miterben um den Nachlass unserer Mutter, der mir nach wie vor unbekannt ist.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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