Montag, 14. August 2017
Frau Biedermann und die Anwälte, Teil 2
Richter und Rechtsanwälte können ihre Unabhängigkeit missbrauchen, um zum Schaden eines Verfahrensbeteiligten gemeinsame Sache zu machen. Im Betreuungsverfahren um die Mutti ist das der Fall gewesen. Gegen alle Vorschriften des Betreuungsrechts verfügte das Amtsgericht Freising mit Beschluss vom 09.04.2009 eine Fremdbetreuung über die Mutti, nachdem mich die Freisinger Anwälte meines Bruders als Diebin, Erbschleicherin und Lügnerin diffamiert hatten. Der Sachbearbeiter beim Betreuungsamt Freising, der dem Gericht einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen hatte, verstieg sich sogar zu der Anschuldigung, ich hätte telefonisch damit gedroht, ihm mit dem Messer an die Gurgel zu gehen. Dieses spillerige Männchen entblödete sich nicht einmal, über die angeblich von mir ausgehende Gefährdung eine Aktennotiz zu verfassen und an das Gericht weiter zu leiten.

Dabei waren weder Betreuungsamt Freising noch Amtsgericht Freising zuständig, denn die Mutti wohnte seit dem 20.01.2009 bei meiner Familie und mir im Verwaltungs- und Gerichtsbezirk Kelheim. Deshalb musste sich das Betreuungsamt Freising an das Betreuungsamt Kelheim um einen entsprechenden Vorschlag wenden. Man nennt das Amtshilfe. Und das Betreuungsamt Kelheim hatte einen Vorschlag: eine ehemals alkoholkranke Frau, die sich in einem Alter, wo andere an den Ruhestand denken, zur Betreuerin ausbilden ließ, weil ihre Rente nicht ausreichte, und deren einziger Vorzug darin bestand, reichlich schnippisch um die Nase zu sein. Da die Mutti "dieses Weibsstück" (O-Ton) nicht sehen wollte, machten mein Mann und ich von unserem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch und verwehrten dieser Person den Zutritt. Der nicht zuständige Sachbearbeiter des Betreuungsamts Freising schäumte vor Wut und giftete, er würde die Mutti von der Polizei abholen lassen.

Mit ihrem Umzug war das Betreuungsverfahren um die Mutti unverzüglich an den Verwaltungs- und Gerichtsbezirk abzugeben, in dem sich ihr neuer Wohnort befand. Die Winkeladvokaten meines Bruders behaupteten dagegen, ich hätte der Mutti eingeredet, sie an ihren alten Wohnort zu bringen, als ich sie aus dem Heim holte, wo sie nach dem Klinikaufenthalt zur Kurzzeitpflege weilte. Doch die Mutti versicherte jedem, der es hören wollte, dass sie jetzt bei ihrer Tochter wohnte und dort auch bleiben würde. Das vom Gericht verlangte Gutachten bestätigte, dass die 24stündige Betreuung, derer die Mutti bedurfte, im Haushalt der Tochter gewährleistet sei. Trotzdem forderten die Anwälte meines Bruders ihre Betreuung nach wie vor für ihren Mandanten. Da der nicht zuständige Freisinger Betreuungsrichter diesem Ansinnen beim besten Willen nicht nachkommen konnte, andererseits aber auch mir die Betreuung nicht übertragen durfte, weil ich sonst erfahren hätte, wieviel Geld die Mutti hatte, wurde die o.g. ehemalige Alkoholikerin per Gerichtsbeschluss als Betreuerin eingesetzt. Sie bewilligte weder Unterhalt noch Taschengeld. Die Mutti hatte Obdach bei uns gesucht; wir ließen sie nicht im Stich und boten ihr weiterhin unseren Schutz an.

Ihre Papiere waren in ihrem Haus geblieben, das sie nach dem Klinikaufenthalt und der Kurzzeitpflege nicht mehr betreten hatte. Ich wollte mir in dem laufenden Betreuungsverfahren nichts zuschulden kommen lassen, ließ die Papiere unberührt und holte nur Brille und Gehstock aus dem Haus. Aufgrund eines sehr werthaltigen Vorausvermächtnisses laut einem Erbvertrag aus dem Jahr 1988 hielt die unsäglich dumme Frau, die gerichtlich mit der Betreuung der Mutti betraut war, meinen Bruder für den Alleinerben und mich für enterbt und übergab ihm die Papiere, die an sich zu nehmen sie verpflichtet war. Damit wusste zumindest er, wieviel Geld da war.

Da die Mutti mit dem eben erwähnten Erbvertrag ausdrücklich keinen Erben bestimmt, sondern nur ein Vorausvermächtnis zugunsten ihres Sohnes angeordnet hatte, wurde aus meinem Bruder und mir nach ihrem Tod am 08.04.2010 eine Erbengemeinschaft. Ich beantragte einen Erbschein und streite mich seither mit meinem Miterben um den Nachlass unserer Mutter, der mir nach wie vor unbekannt ist.


Bis zum nächsten Mal
Ihre Frau Biedermann

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